logo

Code of Conduct Businesspartner

 

 

  1. Geschäftspartner:innen und Geltungsbereich

Unsere Geschäftspartner:innen gestalten den Erfolg von Green Game maßgeblich mit. Dabei schafft partnerschaftliches Verhalten dauerhafte Geschäftsbeziehungen, die sich durch beiderseitigen Nutzen auszeichnen.

Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen unseres Handelns. Im gleichen Zuge erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner:innen sich die Konsequenzen ihres Handelns bewusst zu machen, besonders wenn es um Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, Diversität, Nachhaltigkeit und Integrität geht.

Wir stellen mit diesem Dokument unsere Erwartung an verantwortungsvolle Geschäfte und Handlungsweisen unserer Geschäftspartner:innen dar. Green Game erwartet von allen Geschäftspartner:innen, dass sie Integrität und Verantwortungsbewusstsein zeigen, was bedeutet, dass sie sich an diesen Code of Conduct, an geltende Gesetze und Vorschriften sowie an ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Green Game halten.

 

  1. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Diversität

Die Achtung der Menschenrechte ist für Green Game essenziell und Grundlage aller Geschäftsbeziehungen. Unsere Geschäftspartner:innen gewährleisten die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und sorgen für faire Arbeitsbedingungen.

2.1          Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten

Unsere Geschäftspartner:innen gewährleisten, dass die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter:innen allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Arbeitszeiten einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überstunden und die Anforderungen an die Gewährung von Ruhezeiten, entsprechen den geltenden Gesetzen oder anwendbaren Kollektiv- bzw. Tarifverträgen. Die Anforderungen der International Labor Organization (ILO) werden unterstützt, wobei der größtmögliche Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen angestrebt werden soll.

2.2          Löhne und Leistungen

Geschäftspartner:innen gewährleisten, dass gesetzlich anzuwendende Mindestlöhne nicht unterschritten werden. In Ländern ohne gesetzlichen Mindestlohn müssen die Löhne für regelmäßige Vollarbeitszeit hinreichend sein, um den Grundbedürfnissen gerecht zu werden.

2.3          Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

Geduldet wird keine wirtschaftliche Tätigkeit auf Grundlage von Zwangsarbeit. Neben Menschenhandel und anderen Formen moderner Sklaverei, umfasst dies jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer unzulässigen Konsequenz verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Alle Formen von unzulässiger Kinderarbeit sind zu jeder Zeit zu verhindern. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur dann eingestellt werden, wenn die Art oder die Verhältnisse der Arbeit, die betreffenden Jugendlichen nicht gefährdet.

2.4          Diversität, Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit

Green Game erwartet von ihren Geschäftspartner:innen, dass diese Diversität auf allen Ebenen unterstützen und Diskriminierung unterbinden. Diskriminierung ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und die Benachteiligung einer Person aufgrund eines zugeschriebenen oder tatsächlichen Merkmals. Die Geschäftspartner:innen stellen sich aktiv gegen jede Form der Diskriminierung oder Belästigung aufgrund einer Behinderung, des Alters, der äußeren Erscheinung, der tatsächlichen oder zugeschriebenen Ethnizität, der nationalen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder Identität. Ziel sollte es sein, Diskriminierung auf der zwischenmenschlichen Ebene wahrzunehmen und zu bekämpfen. Die Geschäftspartner:innen sorgen für ein diskriminierungsfreies Arbeits- und Geschäftsumfeld.

2.5          Schwerbehinderung und Barrierefreiheit

Geschäftspartner:innen verpflichten sich, die Rechte Behinderter zu achten und sorgen für ein barrierefreies Arbeitsumfeld.

2.6          Sexuelle Belästigung

Es wird keine Form der sexuellen Belästigung innerhalb und außerhalb unserer Geschäftsbeziehung geduldet. Hierzu gehören u.a. sexualisierte Kommentare, E-Mails und Chat-Nachrichten mit sexualisierten Inhalten sowie ungewollte Berührungen bis hin zu sexualisierter Gewalt. Handlungen oder Kommentare sind sexuell belästigend, wenn sie in sexualisierender Art und Weise unerwünscht, einseitig und grenzüberschreitend sind.

  1. Sustainability Management

Jede:r  Geschäftspartner:in ist sich bewusst, dass ihre/seine Geschäftstätigkeit Auswirkungen auf unsere Umwelt verursacht und die Ressourcen der Erde begrenzt sind. Innerhalb der Geschäftsbeziehung mit Green Game wird dieses Problem adressiert und Prozesse und Lösungen entwickelt, welche die negativen Konsequenzen auf zukünftige Generationen begrenzen sollen.

3.1          Auswirkung auf die Umwelt

Geschäftspartner:innen zielen darauf ab, ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Darüber hinaus streben unsere Geschäftspartner:innen an, in ihrem Arbeitsalltag ressourcenschonend zu handeln sowie deren/dessen Mitarbeiter:innen hinsichtlich nachhaltigen Handelns weiterzubilden. Insbesondere in der Rohstoffbeschaffung sowie in der Vorkette ihrer/seiner Produkt- oder Dienstleistung werden Prinzipien der Ressourcenminimierung sowie des Umweltschutzes angewandt. Bei der Entwicklung, der Herstellung, der Nutzungsphase und der anschließenden Verwertung von Produkten sowie anderen Tätigkeiten werden die Vermeidung von Abfällen, die Wiederverwendung, das Recycling sowie die gefahrlose, umweltfreundliche Entsorgung von Restabfall, Chemikalien und Abwässern berücksichtigt.

3.2          Nachhaltige Alternative

Es sollte angestrebt werden, immer nachhaltigere Alternativen zu identifizieren und umzusetzen. Wir wertschätzen es stets, wenn unsere Geschäftspartner:innen nachhaltigere Alternativen vorschlagen und ihre Prozesse dahingehend hinterfragen.

  1. Integrität und geistiges Eigentum

Wir führen unsere Geschäfte mit größtmöglicher Integrität und nach ethischen Grundsätzen. Wir erwarten dies auch von sämtlichen Geschäftspartner:innen.

4.1          Interessenskonflikt

Wir erwarten von unseren Geschäftspartner:innen, dass uns offengelegt wird, falls ein Interessenkonflikt besteht oder auftritt, der uns betrifft oder beeinflussen könnte.

4.2          Schutz von geistigem Eigentum

Wir sind uns bewusst, dass geistiges Eigentum ein wertvoller Vermögenswert und Basis für den Erfolg jedes Unternehmens ist. Wir verpflichten uns daher das geistige Eigentum unserer Geschäftspartner:innen stets zu schützen. Gleichzeitig erwarten wir von jedem/r Geschäftspartner:in, dass das geistige Eigentum von Green Game und den verbundenen Unternehmen geschützt, nicht nach außen getragen und auch die Rechte an geistigem Eigentum Dritter respektiert werden. Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich zum Schutze geistigen Eigentums sämtliche Vorschriften aus dem Urheber-, das Marken-, Design- und Patentrecht einzuhalten. Wir verstehen unter geistigem Eigentum alle Produkte geistiger Art ungeachtet von deren kommerziellen Wert.

4.3          Vertrauliche Informationen

Es werden in Zusammenarbeit mit Kund:innen viele Einblicke in vertrauliche Informationen gewonnen, wie beispielsweise Ideen, Planungen, Entwicklungen, Designs, Know-how. Die Geschäftspartner:innen sind sich darüber bewusst, dass damit ein großes Vertrauen in sie gesetzt wird. Der vertrauliche Umgang mit diesen Informationen ist daher für uns und den/r Geschäftspartner:in elementar. Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich daher, sämtliche vertrauliche Informationen jederzeit streng geheim zu halten, unabhängig davon, ob sie dazu vertraglich verpflichtet sind oder nicht. Dies umfasst ebenso, dass vertrauliche Informationen sorgfältig verwahrt werden, nicht an Unbefugte weitergegeben und sämtliche vertraulichen Informationen nur zu den vereinbarten Geschäftszwecken verwendet werden.

4.4          Antikorruption

Wir tolerieren keine Form von Bestechung oder Korruption und erwarten dies auch von Geschäftspartner:innen und Subunternehmer:innen. Es werden keine Geschäfte, die mit unlauteren Mitteln eingeleitet wurden oder erfolgen, angenommen. Die Geschäftspartner:innen streben an, dass sämtliche Geschäftsentscheidungen auf objektiven und fairen Grundlagen beruhen und keine unzulässigen Einflüsse berücksichtigt werden. Unsere Geschäftspartner:innen dürfen Dritten, einschließlich uns, keinerlei unzulässige Vorteile anbieten oder diese annehmen, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder um in den Genuss einer Vorzugsbehandlung zu kommen. Solche unzulässigen Vorteile können Geldgeschenke, Vergnügungsreisen oder Urlaube, Luxusgüter, versteckte Provisionen oder ähnliche Zahlungen sein. Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich und setzen bei ihren Geschäftspartnerschaften voraus, dass Berichte, Aufzeichnungen und Rechnungen korrekt und vollständig sind und keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten.

4.5          Fairer Handel und Wettbewerb

Wir verpflichten uns und erwarten von allen unseren Geschäftspartner:innen, sämtliche anwendbaren Gesetze über fairen Handel, Wettbewerb und Kartellrecht einzuhalten. Es dürfen niemals Absprachen oder Vereinbarungen getroffen werden, die in unzulässiger Weise den Wettbewerb behindern. Dazu gehören insbesondere Absprachen zwischen Konkurrent:innen über Preise, Rabatte, Märkte und Kund:innen.

Die Geschäftspartner:innen werden nie vertrauliche oder sensible Informationen im Wettbewerb austauschen und alle Verpflichtungen zur Vertraulichkeit von Informationen einhalten.

4.6          Insiderhandel

Wir erwarten von allen unseren Geschäftspartner:innen, dass sie keinerlei Insiderinformationen, insbesondere auch nicht über Kund:innen oder Lieferant:innen von uns, bei dem Handel mit Wertpapieren oder anderen handelbaren Finanzinstrumenten verwenden sowie keine Insiderinformationen an andere für ebensolche Zwecke mitzuteilen. Als Insiderinformationen gelten alle Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, aber im Falle ihres Bekanntwerdens den Markt oder den Preis von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten erheblich beeinflussen können.

4.7          Geldwäsche

Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich zu größtmöglicher Integrität und arbeiten nur mit seriösen Geschäftspartner:innen zusammen, die ausschließlich an legitimen Geschäftsaktivitäten beteiligt sind. Sie nehmen ihre Verpflichtung zur Verhinderung von Geldwäsche ernst und überprüfen ihre Transaktionen mit Kund:innen zur Geldwäscheprävention, wenn dies geboten erscheint oder gesetzlich notwendig ist.

4.8          Exportkontrolle

Geschäftspartner:innen halten sich an alle geltenden Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und beachten geltende Wirtschaftsembargos, Sanktionslisten sowie die Vorschriften der Import- und Exportkontrolle.

  1. Datenschutz

Wir definieren den Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung personenbezogener Daten und den auch im Grundgesetz verankerten Schutz des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung.

5.1          Datenschutzgrundsätze

Unsere Geschäftspartner:innen erheben und verarbeiten Daten grundsätzlich nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung und sämtlichen anwendbaren Gesetzen. Die Grundprinzipien der Datenschutzgrundverordnung inklusive der Datenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung sind für die Geschäftspartner:innen von hoher Bedeutung. Es wird ein hohes Maß an Transparenz und Datensparsamkeit angestrebt.

5.2          Umgang mit personenbezogenen Daten

Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Informationen über den Gesundheitszustand, IP Adressen usw.) von Mitarbeiter:innen, Kund:innen, anderen Dritten oder im Auftrag von Kund:innen, wird auf größte Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Regeln geachtet.

5.3          Bewusster Umgang mit Daten und Informationen

Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich zu einem Datenschutzkonzept, welches die Rechte etwaig Betroffener und dessen Pflichten als Unternehmen berücksichtigt und das Prinzip der Datensparsamkeit berücksichtigt.

  1. Konsequenzen und Umsetzung

6.1          Meldung und Umgang mit Verstößen

Die einheitliche Einhaltung dieses Code of Conducts ist für eine Geschäftsbeziehung mit Green Game unverzichtbar. Hierfür sind alle Geschäftspartner:innen mitverantwortlich.

Wenn ein:e Geschäftspartner:in Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Code of Conduct angeführten Punkte, oder Kenntnisse über einen vermuteten oder tatsächlichen Verstoß hat, legt sie/er dies unverzüglich zur Klärung vor.

6.2          Umsetzung und Überprüfung

Wir erwarten von unseren Geschäftspartner:innen, uns auf Anfrage alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung dieses Code of Conducts zu überprüfen. Green Game behält sich auch das Recht vor, eine unabhängige dritte Partei unserer Wahl zu beauftragen und ihr die erhaltenen Informationen zu übergeben, um diese Prüfung durchzuführen.

Mangelnde Kooperation und/oder Verstöße gegen diesen Code of Conduct können zu einer Verringerung der Geschäfte mit Geschäftspartner:innen und letztendlich zu einem Ende der Geschäftsbeziehung mit Green Game führen.